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   VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90   

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https://dejure.org/1992,4629
VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90 (https://dejure.org/1992,4629)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.09.1992 - 11 UE 1829/90 (https://dejure.org/1992,4629)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. September 1992 - 11 UE 1829/90 (https://dejure.org/1992,4629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 BApO, § 3 BApO, § 11 ApoApproO, § 17 ApoApproO, § 18 ApoApproO
    Zur Pflichtmitgliedschaft eines als Chemiker tätigen approbierten Apothekers und Diplom-Chemikers in der Apothekerkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 47
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 09.12.1971 - V OE 46/71
    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90
    Allerdings teilt das Gericht die Bedenken des Klägers gegen die weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung, die das Verwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung insbesondere des OVG Lüneburg vertreten hat und die mit der früheren Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Berufsvertretungsgesetz (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1971 -- V OE 46/71 --, ESVGH 22, 189) in der Tendenz übereinstimmt.

    Mit Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, daß an Hochschulen wissenschaftlich tätige Ärzte, insbesondere Hochschullehrer, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung stets mit der Folge entsprechender Kammerzugehörigkeit dem Ärztestand zugerechnet und gar als "dessen Spitze und Krönung" angesehen wurden (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1971 -- V OE 46/71 --, ESVGH 22, 189 , unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Dezember 1959 -- IV OVG A 156/58 --, OVGE 15, 354 = VerwRspr 13, 798, und OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1968 -- VIII A 944/67 --).

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90
    Die vom Verwaltungsgericht zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Berufsausübung herangezogene Rechtsprechung zur Kammerzugehörigkeit beamteter Ärzte geht von der Prämisse aus, daß der Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 19 GG nur die Zulassung zu den Heilberufen regeln könne und es dem Landesgesetzgeber deswegen vorbehalten sei zu bestimmen, wann ein Heilberuf mit der Folge einer entsprechenden Kammerzugehörigkeit ausgeübt werde (so im Ergebnis auch BVerwG, Urteil vom 25. November 1971 -- I C 48.65 --, BVerwGE 39, 100 ).
  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

    1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind

    Die apothekerrechtliche Approbation im Sinne von § 2 Abs. 1 BApO ist für die Ausübung einer apothekerlichen Tätigkeit auch im Kontext der Kammerrechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht zwingend erforderlich (HessVGH, Urteil vom 29. September 1992, 11 UE 1829/90).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 29. September 1992 (ESVGH 43, 47) zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 575/99

    Apotheker in der Hochschullehre

    Die vom Kläger herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1996 (- 1 C 9/93 - NJW 1997, 814) bzw. des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (29. September 1992 - 11 UE 1829/90 - ESVGH 43, 47) stehen nicht entgegen.
  • VG München, 02.07.2020 - M 16 K 19.1606

    Beitragspflicht an Landesapothekerkammer

    Zur Auslegung des hier inmitten stehenden Begriffs des Tätigseins als Apotheker i.S.d. Art. 53 Abs. 1 Nr. 1 HKaG ist dabei in Ermangelung einer eigenständigen Regelung durch den Landesgesetzgeber die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 3 BApO heranzuziehen (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 - juris Rn. 15 ff.; Hess. VGH, U.v. 29.91992 - 11 UE 1829/90 - juris Rn. 27; VG München, U.v. 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - juris).

    Pharmazeutische Tätigkeiten in diesem Sinne sind dabei, anders als der Kläger meint, nicht auf die klassische Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln als Apotheker in der öffentlichen Apotheke beschränkt (vgl. Hess. VGH, U.v. 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - juris Rn. 19).

  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 10/16

    Rentenversicherungspflicht - Versorgungswerk der Apotheker - Befreiungsanspruch

    Die apothekerliche Approbation im Sinne von § 2 Abs. 1 BApO ist hierbei für die Ausübung einer apothekerlichen Tätigkeit im Kontext der Kammerrechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht zwingend erforderlich (HessVGH, 29.09.1992, 11 UE 1829/90).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    1995, 20 (der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt die Tätigkeit der in den klinischen und den theoretischen Fächern mit der entsprechenden Grundlagenforschung - hier: Biochemie - lehrenden und forschenden Ärzte ein), sowie vom 23.9.1988 - 8 A 5/86 -, MedR 1989, 104 (Lehrstuhlinhaber für Physiologie und Anatomie, die im Besitz der ärztlichen Approbation sind, üben ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Arzt aus und sind deshalb Pflichtmitglieder der Ärztekammer und beitragspflichtig); vgl. weiterhin VGH Kassel, Urteil vom 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -, ESVGH 43, 47 = MedR 1993, 269 (dieses Urteil lag der revisionsrechtlichen Überprüfung durch das BVerwG in der oben bereits zitierten Entscheidung vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, zugrunde und wurde nur deshalb aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil sich dem Berufungsurteil keine Feststellungen über den Inhalt der Beitragssatzung entnehmen ließen); siehe auch VG Berlin, Urteil vom 20.4.2005 - 14 A 109.01 -, dokumentiert bei Juris: die dieser Beitragsstreitigkeit zugrunde liegende Beitragsordnung definiert ärztliche Tätigkeiten ausdrücklich als jede Tätigkeit eines approbierten Arztes, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden; dazu gehöre - so § 4 Abs. 2 BO - nicht nur die Behandlung von Patienten, sondern z.B. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung, als Fachjournalist sowie gelegentliche Tätigkeit als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen Notfalldienst (S. 4).
  • SG München, 12.10.2016 - S 15 R 328/16

    Anspruch eines Apothekers auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

    Die apothekerliche Approbation im Sinne von § 2 Abs. 1 BApO ist hierbei für die Ausübung einer apothekerlichen Tätigkeit im Kontext der Kammerrechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht zwingend erforderlich (HessVGH, 29.09.1992, 11 UE 1829/90).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90

    Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach

    Insoweit ist darauf abzustellen, ob die streitbefangene Tätigkeit Fachkenntnisse voraussetzt, die zum ärztlichen Fachwissen gehören (BVerwG, Beschl. v. 27.4.1990, NJW 1990, 2335), und ob sie auch den Zweck verfolgt, die medizinische Ausbildung und Forschung zu fördern (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.9.1988 - 8 OVG A 5/86 - Hess. VGH, Urt. v. 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -).
  • VG Köln, 27.10.2004 - 9 K 2843/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines staatlich geprüften

    vgl. BVerwG, a.a.O.; Hess VGH, Urteil vom 29.09.1992 - 11 UE 1829/90 -, ESVGH 43, 47.
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